[abgelehnt] SChutzkristall und Goldverleih

Begonnen von Finrun, 08. November 2007, 08:54:09

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Finrun

Das man kein Gold geliehen bekommen kann, wenn man den Schutzkristall aktiviert hat, macht Sinn und das soll auch gar nicht geändert werden.

Was ich aber gut fände, wenn ich mit aktivierten Kristall Geld an jemanden anderen geben könnte, z.B. als Bezahlung für die Herstellung von Gegenständen.


Noch was: Wäre es möglich, Manakristalle ins Gildenlager stellen zu können?


Finrun

Avantinus

finde ich seeeeehr schlecht -.- ....dann lagern alle Gildenmitglieder ihr gold bei einer person und wenn sie Liquide werden wollen, gibt der schutzityp denen das gold einfach zurück...das wäre:

DAS ENDE ALLER ÜBERFÄLLE!!!!!

*100% dagegen ist*
Du wurdest von [Xeridar] (Stufe 21) angegriffen. [Xeridar] hat den Kampf gewonnen und 1763 Gold erbeutet.

Nabla

ava es geht darum, dass kein gold verliehen werden kann, wenn man den schukri an hat. dass man gold mit schukri nicht geliehen bekommen kann, ist klar und dass hat finrun nicht gemeint ;)
If there's a bustle in your hedgerow, don't be alarmed now
It's just a spring clean for the May queen
Yes, there are two paths you can go by, but in the long run
There's still time to change the road you're on

Avantinus

dann könnte man trotzdem noch per Gilden-Schein-Geschäft sein Gold beim schutzityp lagern ;-) (sicher so kann man bisher ja auch schon gold saven, ist aber immernoch aufwändig^^) und dann einfach das gold, wieder bei abruf anfordern.

ZitatWas ich aber gut fände, wenn ich mit aktivierten Kristall Geld an jemanden anderen geben könnte, z.B. als Bezahlung für die Herstellung von Gegenständen.

Wenns um die Bezahlung geht reicht da 100%ig die Gildenmaha ;-)....Gold Gegen Ware ;-)
Du wurdest von [Xeridar] (Stufe 21) angegriffen. [Xeridar] hat den Kampf gewonnen und 1763 Gold erbeutet.

Oshun

Wer gibt denn Gold an jemanden der EVENTUELL mal den Schutzi anmacht??

Wenn ich den Schutzi an hab und jemand braucht mal kurzfristig Gold will ich den doch auch  unterstützen.
Zurückzahlen kann er es mir ja in dem er mir dann ja später.

Rastro

du kannst auserdem nich mehr als 300g pro tag an eine andere person verleihen

Avantinus

ihr seht wohl die problematik nicht:

Einer aus der Gilde der DAUERHAFT einen schutzi anhat, wird als BANK misbraucht, jedes gildenmitglied lagert dann alles Gold bei dem Schutzkristallplayer, somit ist das gold voll gesichert, bis etwaige ausgaben anfallen.

das mit den 300 ist wahr rastro...jetzt addier noch den sicherheitsbetrag von 350 dazu dann kann ein gildenmitglied gesichert für 650 einkaufen gehen ;-) und mithrilsachen, kräuter,...eigentlich das meiste zeug kostet alles nicht mehr ;-) somit wird das überfallen schwerer.
Du wurdest von [Xeridar] (Stufe 21) angegriffen. [Xeridar] hat den Kampf gewonnen und 1763 Gold erbeutet.

Oshun

#7
Es geht ja nicht darum an jemand der nen Schutzi hat Gold zu verleihen sondern darum dass einer der den Schutzi an hat Selbst Gold verleihen können soll!!!

Also der da:

Spieler A

hat nen Schutzi an und

Spieler B

braucht Gold.

Also möchte Spieler A (der mit dem Schutzi) an Spieler B Gold leihen, was im moment ned geht aber gehen sollte.

Spieler B soll aber weiterhin an den Spieler A (der mit dem Schutzi) KEIN Gold verleihen können.

Xeridar

Das ändert aber an der Problematik wenig Oshun.

Es ist auch möglich den Schutzkristall für eine Woche zu deaktivieren um in dieser Zeit das Gold auf den "Bankspieler" zu schieben, dann den Kristall aktivieren und das Gold bei Bedarf nach und nach abzuholen.

Kiriru

Ich sehe die es so wie Avantinus. Und mit dem Öffnen des lagers für manas wird es dann so laufen:

Spieler S (Schutzkristall) bunkert Gold. Wenn ein anderer Spieler O (ohne Schutzkristall) *sinnlose Buchstabenverteilung mag* nun Gold braucht fragt er S und holt sich die 300. Dann wird bei Gelegenheit per Gildenmaha oder Lager einfach Gegenstände verschoben (am einfachsten mit dem mana) und somit sind das Gold aus Überfällen praktisch auf 0, da es keine vergesslichen Spieler gibt, die über die Verlustgrenze gehen.

Oshun

Diese Bankproplematik besteht aber auch wenn man das Gold nicht verleihen kann als Schutzkristall-Spieler.

Wie genau will ich jetzt nicht darlegen damit einige nicht doch auf dumme Gedanken kommen aber ich sag nur: Maha.

Also die Bankproblematik besteht im moment durchaus ebenso.

Kiriru

Jap und die wird es auch weiter geben, soweit es noch freien handel gibt. Das kann aber durch kontrollieren von einigen Protokollen überwacht werden, während es durch das verleihen etwas komplizierter werden könnte. ;)

Weiterhin gehen über den markt wenigsten die Steuern für den Spieler verloren, die die meisten von sowas abschrecken. ;)

Oshun

Aha Xeri macht sich also die Mühe sämtliche Maha hin und her Gänge zu überwache. Oo

Aber Gut ich hab meine Senf dazugegeben und bin fertig damit ^^

Avantinus

juhu mir stimmt jemand zu :-))

Jopp os hast recht, hab ich ja oben schon geschrieben, dass dies auch mittels "GildenscheinGeschäften" (sind die eigentlich legal???)
durchgeführt werden kann....also "Bankspieler mit schutzkristall" stellt ein erz für 400 gold in die Gildenmaha, dann kauft ein anderer spieler, der beim Bankspieler sein gold lagern will den Erzklumpen...voilla ist das gold auf der sicheren Bank ;-)...und rückgängig zu machen ganz einfach durch umdrehen des Prozesses ;-)

wenn jetzt Spieler mit aktiviertem schutzkristall gold "verleihen" dürften (ja ich hatte das schon richtig verstanden xD) dann fällt die "Bankauszahlung" noch leichter aus, das meinte ich ;-)

außerdem sehe ich da keinen Sinn darin...Finrun führte ja an, er wolle das, um das Gold dann als "bezahlung für die Herstellung von gegenständen" verleihen zu können (spricht ja nix dagegen) . Aber man kanns doch einfach in die Gildenmaha stellen, und wenn der käufer nicht genug gold hat, dann muss er halt 2 tage oder so länger warten

hier nochmal meine frage: "Sind diese Gildenscheingeschäfte wie ich sie oben beschrieben habe legal?"
Du wurdest von [Xeridar] (Stufe 21) angegriffen. [Xeridar] hat den Kampf gewonnen und 1763 Gold erbeutet.

Xeridar

Es ist sicherlich nicht verboten Gegenstände "teuerer als üblich" zu verkaufen, schon alleine weil das ja einen festen Marktpreis für alle Gegenstände vorraussetzen würde.

Was jedoch sehr wohl kontrolliert wird sind die Multi- und Pushregelungen.
Wenn also ständig von einem Account z.B. Erzklumpen für 300 Gold das Stück an einen anderen verkauft werden ist das sicherlich nicht erlaubt, da es gegen mindestens eine der Spielregeln verstößt.
Auf diese Weise größere Mengen an Gold auf einem Bankspieler lagern zu wollen kann also ohne weiteres auch als Pushen ausgelegt werden und damit Strafen nach sich ziehen.