Ich schlage vor, dass jedem Ausrüstungsgegenstand eine „Verkaufsqualität“ zugeordnet wird.
Dieses Merkmal hat auf die Benutzung durch den Eigentümer keinerlei Auswirkungen, doch bei einem Verkauf in der Gildenmarkthalle, der Bündnismarkthalle, der Markthalle oder in der Auktion nimmt die Verkaufsqualität ab, so dass ein Ausrüstungsgegenstand vielleicht maximal 3 Mal (das ist jetzt irgendeine Zahl zwischen 1 und 10, bei Stäben müsste die Verkaufsqualität wahrscheinlich höher sein) verkauft werden kann. Danach würde ein Verkauf vielleicht mit den Worten abgelehnt werden: „Tut mir leid, dieser Gegenstand hat leider solche Gebrauchsspuren, dass man ihn nicht mehr verkaufen kann.“
Und nun: „Schlagt mich, haut mich, gebt mir Tiernamen – aber zuerst argumentieren!“