Arthoria.de Forum

Rollenspielforum => Off- Topic => Archiv => Thema gestartet von: Chasue am 28. Mai 2007, 21:28:47

Titel: Funktion und -sweise vom Gericht
Beitrag von: Chasue am 28. Mai 2007, 21:28:47
Ich wurde von BlackScare gebeten, diesen Vorschlag zu bringen, da er es aus Zeitgr
Titel: Re: Funktion und -sweise vom Gericht
Beitrag von: BlackScare am 29. Mai 2007, 00:35:28
Herzlichen Dank für die passende Formulierung, Yuni.

Wenn ihr mit diesem Vorschlag einverstanden seid und keine begründeten Einwände erhebt wird er ( spätestens bis Theana sich dazu äußert ) in dem Bereich Gericht gepostet.


Titel: Re: Funktion und -sweise vom Gericht
Beitrag von: Kerredis am 31. Mai 2007, 09:42:39
Ich würde dennoch für eine Zweiteilung der Gerichte plädieren.

Sicher, wir brauchen eine Möglichkeit für Mods ins RP einzugreifen. Das ist unwidersprochen.

Aber wir haben hier RP-Chars aus allen möglichen Schichten, Kasten, Ecken und mit entsprechend unterschiedlichen Charaktären. Es ist schlichtweg unmöglich anzunehmen, das man ingame generell nett zu einander ist. (Kein dunkler Char würde lieb und nett mit einem Lichtwesen umgehen und andersrum sicherlich auch nicht  :-)). Und für diese Ingame-konflikte, die sich ergeben sollte man auch eine Schiedsstelle haben, die sich auf eben diese Fälle beschränkt.

Wenn Sirella zum Beispiel irgendetwas anstellt, was mach ich dann mit ihr? Abgesehen vom *Übers Knie legen* natürlich.... Ich kann sie ja schlecht zu Theana zurückschicken (ich glaube, sie wäre in diesem Fall wohl nicht ganz unparteiisch :-D).


Daher mein Vorschlag, Thena und Black in den Stand von Gottheiten zu erheben, zu denen man im Tempel um göttlichen Ratschluß beten kann und die dann auch entsprechend eingreifen (bei göttlichen Entscheidungen widerspricht es sich weit schwerer) und einen Rp-Gerichtshof  einzurichten....


   
Titel: Re: Funktion und -sweise vom Gericht
Beitrag von: BlackScare am 03. Juni 2007, 15:26:35
ZitatDaher mein Vorschlag, Thena und Black in den Stand von Gottheiten zu erheben, zu denen man im Tempel um göttlichen Ratschluß beten kann und die dann auch entsprechend eingreifen (bei göttlichen Entscheidungen widerspricht es sich weit schwerer) und einen Rp-Gerichtshof  einzurichten....

Wie oben beschrieben wird es extra Caras geben, diese werden für solche Fälle einspringen.

Ich werde auf keinen Fall Fingolfin in den göttlichen Stand einbringen, da dieser selbst aktiv an dem RP teilnimmt und dies nicht in die Geschichte passt.

Wenn es gewünscht wird kann ich auch den Richter Chara eine Beschreibung geben, allerdings dies dieser nicht dem Verlauf es RP's.

Titel: Re: Funktion und -sweise vom Gericht
Beitrag von: Theana am 10. Juni 2007, 22:28:12
Mein Göttlicher Charakter verschafft sich grad zugang zur stadt das gleiche gilt auch für blacks
allerdings sollten die Götter wirklich nur im notfall eingeschaltet werden das gericht freizugeben und normal zu handhaben finde ich gut